| Treuhandwesen und Jahresabschlüsse |
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- Übernahme der Verwaltung von fremden Vermögen - Wahrnehmung von Gesellschafterrechten - Übernahme von Nachlaßverwaltungen - Durchführung von Liquidationen - Bereitschaft zur Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten in Unternehmen - Abwicklung von Treuhandaufträgen - Erstellung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Abschlüsse - Aufbau von Vermögens- und Ertragsübersichten |